[Rechte und Pflichten Hundehalter Berlin]

Hundehalter in Berlin unterliegen Rechtsvorschriften aus folgenden Gesetzesbereichen:

Das Tierschutzgesetz

Der Geltungsbereich des deutschen Tierschutzgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland.

§ 1 Grundsatz des Tierschutzgesetzes:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

 

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Link zum Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Tierschutz-Hundeverordnung

Der Geltungsbereich der Tierschutz-Hundeverordung ist die Bundesrepublik Deutschland.

In dieser Verordnung werden u. A. folgende Anforderungen an die Hundehaltung geregelt:

 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem Züchten
 Anforderungen an das Halten im Freien
 Anforderungen an das Halten in Räumen
 Anforderungen an die Zwingerhaltung
 Anforderungen an die Anbindehaltung
 Fütterung und Pflege

sowie die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten.

Link zur Tierschutz-Hundeverordnung der Bundesrepublick Deutschland

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde (Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz)

Der Geltungsbereich des Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland.

Das Gesetz regelt Situationen bei denen als gefährlich eingstufte Hunderassen in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland „verbracht“ oder „eingeführt“ werden.

Link zum Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz


Hundegesetz und –verordnung des Landes Berlin

Der Geltungsbereich des Landeshundegesetz und –verordnung ist das Land Berlin.

Das Gesetz regelt unter Anderem folgende Bereiche für Hundehalter in Berlin:

 das Halten und Führen von Hunden in Berlin
 das Mitnahmeverbot von Hunden in Berlin
 die Leinenpflicht bei Berliner Hunden
 das Halten von gefährlichen Hunden in Berlin
 die Sachkunde von Hundehaltern in Berlin
 die Ordnungswidrigkeiten

Link zum Hundegesetz in Berlin

sowie die gültigen Jagd-, Naturschutz- und Waldgesetz von Bund und dem Land Berlin

 

Hinweis: bei dieser Aufstellung handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung in irgendeinem Sinne. Für rechtliche Fragen im Bezug auf die Hundehaltung in Berlin konsultieren Sie bitte hierfür adäquate Stellen.