Neues Hundegesetz Berlin - Jetzt handeln!

 

Update 25.05.2016, 18:55 Uhr zum #Hundegesetz:

Nach derzeit vorliegenden Informationen, wird die geplante Abstimmung im Abgeordnetenhaus von morgen offenbar verschoben.
 
Dieser Umstand gibt uns Hundehaltern ein bisschen mehr Zeit, auf unsere Abgeordneten schriftlich oder mit einem Besuch im jeweiligen Bürgerbüro, einzuwirken.
 
Sollten Sie bisher noch nicht aktiv geworden sein, holen Sie es jetzt bitte nach.
 
Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten oder vereinbaren Sie einen Termin zu einem persönlichen Gespräch.

Am kommenden Donnerstag, 26. Mai 2016, soll im Berliner Abgeordnetenhaus über das neue Hundegesetz Berlin abgestimmt werden.

 

Um es gleich klar zu sagen: Wenn Sie als Berliner Hundehalter jetzt nicht reagieren, werden Ihre Rechte deutlich eingeschränkt werden.

 

Die letzte Chance zur Intervention vor der Abstimmung: Kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten!

 

Schreiben Sie Ihren Abgeordneten der SPD / CDU jetzt an und verlangen, in Vorbereitung Ihrer Wahlentscheidung für den Herbst dieses Jahres, eine verbindliche Auskunft über:

 

  1. Ob er/sie den Entwurf des neuen Hundegesetzes tatsächlich kennt und auch verstanden hat
  2. Sein/ihr geplantes Abstimmungsverhalten im Bezug auf das neue Hundegesetz Berlin (Zustimmung, Enthaltung oder Ablehnung)
  3. Welche genauen Maßnahmen er/sie zum Schutz der Hundehalter in Berlin bis wann plant

 

Hier finden Sie die Adressen von den für Sie zuständigen Abgeordneten für das neue Hundegesetz Berlin

 

Nach dem Grundgesetz (GG Art. 38 Abs. 1) und nach der Verfassung von Berlin (Art. 38 Abs. 4 VvB) sind Abgeordnete an Fraktionsaufträge und Weisungen nicht gebunden und ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen.

Anmerkung: Auch wenn das Thema sehr emotional besetzt ist, bleiben Sie bitte in jedem Fall sachlich bei Ihrem Anschreiben. Pöbeln, Verunglimpfung, Verallgemeinerungen oder Massenmails führen nicht zum gewünschten Erfolg.

 

Wesentliche Konsequenzen aus dem „Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin“:

 

  1. Rasselisten

Rasselisten werden aus dem Gesetz herausgelöst und können ab sofort lediglich als Rechtsverordnung auf viel schnellerem Weg – ohne den Einfluss des Abgeordnetenhauses – durch Verwaltungsmitarbeiter festgelegt werden.

Gefahr: es könnte jederzeit die Rasse Ihres Hundes als „gefährlich“ eingestuft werden und Sie hätten nachzuweisen, dass Ihr Hund nicht gefährlich ist. (Umkehrung der Beweislast)

 

  1. Leinenzwang

Gilt für alle Hunde ab einer Größe von 30 cm Schulterhöhe.

Grundsätzlicher Leinenzwang ist nicht mit dem Tierschutz (Bundesgesetz) vereinbar.

Eine Unterscheidung zwischen kleiner und größer als 30 cm Schulterhöhe, ist sachfremd. Hunde wissen nicht ob sie klein oder groß sind und verhalten sich entsprechend ihrer Situationseinschätzung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Der durch das Gesetz vermeintlich beabsichtigte Sicherheitsaspekt greift über diese Maßnahme nicht. Vielmehr soll m. E. diese Unterscheidung zur Zwietracht unter den Hundehaltern führen. Motto: Solange die sich gegenseitig bekämpfen, kümmern die sich nicht um das Gesetz als solches.

Gefahr: Konflikte zwischen Hundebesitzern kleiner und großer Hunde, fehlende Sachkunde bei Besitzern kleiner Hunde, Ablenkung vom eigentlichen Thema

 

  1. Hundeführerschein

Grundsätzlich eine begrüßenswerte Forderung. Hunde zu verstehen ist die die Basis eines guten Zusammenlebens für uns Hundehalter, unsere Hunde und die Gesellschaft.

Gefahr: Umsetzungsdetails sind unbekannt, Menschen ohne ausreichende finanzielle Mittel können sich den Hundeführerschein nicht leisten

 

  1. Hunderegister

Ein Verwaltungsmonstrum und staatliche Datenkrake ohne Mehrwert. Durch die Anmeldung der Steuermarke sind die Daten bereits erfasst und können verarbeitet werden.

Gefahr: unnötige Steuerverschwendung und weitere staatliche Kontroll- und Überwachungsinstanz

 

  1. Auslagerung der Entscheidungshoheit zu hundefreien Zonen an die Bezirke

Damit wird den Markl-Vietos in den Bezirken Tür und Tor für unilaterale Benennung von hundefreien Zonen, wie beispielsweise am Schlachensee, geöffnet. Der Kampf um die Rücknahme des Hundeverbots an den Seen wäre dann aller Voraussicht nach endgültig verloren.

Gefahr: Andere Bezirke, wie beispielsweise der Grunewald, würden zeitnah ebenfalls Hundeverbote aussprechen und der Freiraum für uns Hundehalter würde von Entscheidung zu Entscheidung weiter eingeschränkt.

 

  1. Kotbeutelpflicht

Trifft vor allem die vernünftigen Hundehalter, die den Kot ihres Hundes sowieso bereits entsorgen. Diejenigen Hundebesitzer, die es bisher nicht gemacht haben, wird man – so meine Prognose – nicht erreichen.

Gefahr: Tatsächliche Verursacher werden aufgrund fehlender öffentlicher Überprüfungskapazitäten nicht überführt. Bei dem Passus handelt es sich um eine Beruhigungspille für die Öffentlichkeit.

 

Lassen Sie sich bitte nicht durch den allgemeinen Zusatz, dass diese Reglung „nur“ für neue Hunde greift, irritieren. Dieses auf den ersten Blick wohlwollend beruhigende Zugeständnis, soll offensichtlich zur Einschläferung unserer Aufmerksamkeit bei der jetzt geplanten Einführung des Gesetzes führen. Wenn wir dann einen neuen Hund in unser Leben lassen, ist es zu spät und das Gesetz greift in vollem Umfang und allen Konsequenzen. In jedem Fall ist durch nichts begründbar, dass man bei einem „Bestandshund“ offenbar über die notwendige Sachkunde verfügt und sofort nach Anschaffung eines Neuhundes, anscheinend durch lokale Amnesie, nicht mehr sachkundig ist.

 

Ein wesentlicher Bestandteil fehlt komplett im Gesetzentwurf:

Der zu beschließende Entwurf sieht ausschließlich Einschränkungen des Lebensraumes von Hund und Halter in Berlin vor und geht damit an der Lebensrealität vorbei.

Insbesondere unter dem Aspekt bekannter wissenschaftlicher Ergebnisse zu den gesellschaftlichen Vorteilen der Hundehaltung im Bereich körperlicher und seelischer Gesundheit, wie:

durch Bewegung und den Ausstoß von Oxytocin und die damit verbundene höhere Lebensfreude und geringere Belastung des Gesundheitssystems, fehlt in dem vorliegenden Entwurf der Schutz von Hunden und Haltern.

Die zunehmenden öffentlichen, verbalen und körperlichen, Aggressionen zwischen Hundegegnern und Hundehaltern, sind meiner Auffassung nach ein klarer Indiz für das Kippen der Stimmung in Berlin zu Lasten der Hundehalter.

Statt einer Lösung, mit dem Ziel eines harmonischen Zusammenlebens, gibt der vorliegende Gesetzentwurf die Hundehalter schutzlos weiteren Attacken preis.

 

 

Vorschlag zu einer möglichen Formulierung des Anschreibens an Ihren Abgeordneten:

Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau …. ,

 

am kommenden Donnerstag werden Sie über den Entwurf des neuen Berliner Hundegesetzes abstimmen.

Ich bin sehr besorgt über die zu erwartenden, aus meiner Sicht einseitigen und schwer begründbaren Beschränkungen, die dieses Gesetz den Hundehaltern auferlegen will.

Als Bürger und Hundehalter in Berlin, möchte ich, auch in Vorbereitung meiner Wahlentscheidung für den Herbst dieses Jahres, gern folgendes wissen:

  1. Haben Sie a) an dem Entwurf mitgearbeitet oder b) den Entwurf gelesen und in seinen Konsequenzen verstanden?
  1. Sind Sie Hundehalter?
  1. Wie werden Sie abstimmen?
  1. Im vorliegenden Entwurf werden die Rechte der Hundehalter in Berlin massiv einseitig beschränkt. Was gedenken Sie zum Schutz der Hundehalter und ihrer Hunde in Berlin zu unternehmen?
  1. Auf welchen wissenschaftlichen Ergebnissen wurde eine Unterscheidung zwischen Hunden mit einer Schulterhöhe bis zu 30 cm und größeren Hunden im Bezug auf mögliches Gefährdungsverhalten getroffen? (nennen Sie bitte mind. 3)
  1. Auf welchen wissenschaftlichen Ergebnissen wurde die Entscheidung der Weiterführung und nun vereinfachten Anpassung einer Rasseliste getroffen? (nennen Sie bitte mind. 3)
  1. Wie erklären Sie, dass Bestandshundehalter nicht von dem neuen Gesetz betroffen sind und somit offenbar über die notwendige Sachkunde verfügen und die gleichen Hundehalter, bei einem neuen Hund einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Sind diese Hundehalter dann plötzlich nicht mehr sachkundig?
  1. Welche Position beziehen Sie zu den wirtschaftlichen Aspekten der Hundehaltung mit einem Umsatz von rund 197 Millionen Euro im Jahr 2015 in Berlin?
  1. Welche Position beziehen Sie zu den gesundheitlichen Aspekten der Hundehaltung im Bezug auf die Reduzierung von körperlichen und seelischen Erkrankungen und die damit verbundene Entlastung des Gesundheitssystems in Berlin?
  1. Glauben Sie, dass Ihr jetziges Abstimmungsverhalten Einfluss auf die Wahlentscheidung der Hundehalter für den kommenden Herbst hat?

Ich bitte Sie, gegen das Gesetz in der aktuellen Fassung zu stimmen.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

Mit freundlichem Gruß

 

 

Bitte wählen Sie Ihren eigenen Stil und formulieren Ihre persönlichen Sorgen. Aus diesem Formulierungsvorschlag kann jede Frage übernommen werden, muss aber nicht.

 

 

Um Ihrem Anliegen noch mehr Wirkung zu geben, steht es Ihnen frei über die Plattform Abgeordnetenwatch Ihre Frage an den Abgeordneten zu stellen.

Übersicht der Abgeordneten des Berliner Parlaments auf Abgeordnetenwatch

 

 

Hastags: #Hundegesetz #Berlin #HundeBerlin #Demokratie

 

Wirtschaftlicher Aspekt der Hundehaltung in Berlin: Umsatz im Jahr 2015 durch Hundehalter in Berlin